Sie erhalten monatlich eine Abrechnung der Mieteinnahmen sowie sonstiger Kosten, wie zum Beispiel Handwerkerabrechnungen, Auslagen etc.
Diese Mietabrechnung erhalten Sie immer bis zum 10.ten des Folgemonats (Mietabrechnung April erhalten Sie spätestens am 10. Mai). Hierbei werden alle Buchungen berücksichtigt, die in dem abgerechneten Monat abgereist sind.
Sollte der Aufenthalt monatsübergreifend sein, wird die gesamte Buchung in dem Monat abgerechnet, in dem die Gäste abreisen. Ca. 48 Stunden später werden wir die ausgewiesene Zahlung anweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen nur in dem Monat korrigiert werden können, in dem sie erstellt worden sind. Nachträglich können keine Rechnungen mehr korrigiert werden.
Sollten Sie Kleinunternehmer sein, wird die Miete mit 0% MwSt. ausgewiesen. Bitte begutachten Sie die erste Rechnung im Mai genau, um fortlaufende Rechnungen korrekt auszustellen.
Unsere Techniker rechnen die Arbeiten minutengenau ab. Eine Einheit sind 15 Minuten (à 14€). Sollten im Abrechnungsmonat Aufgaben angefallen sein, erhalten Sie auf der zweiten Seite der Mietabrechnung eine Aufstellung der ausgeführten Arbeiten inklusive Zeiteinheiten. In der Mietaufstellung haben Sie somit einen Überblick über alle Buchungen, die in der Mietabrechnung berücksichtigt worden sind.
Anbei erhalten Sie eine beispielhafte Mietabrechnung (Provisionssätze können abweichen) mit angefallenen Haustechnik-Arbeiten.
Rechnungen
Sollten wir Ihnen eine Rechnung stellen, z.B. Werbekostenabrechnung, müssen Sie diese Kosten in der Regel nicht überweisen. Die Kosten hierfür werden zurückgestellt und automatisch in der nächsten Mietabrechnung berücksichtigt.
Bitte achten Sie auf die Zahlungshinweise in den jeweiligen Rechnungen.