Unsere Urlaubsregion eignet sich hervorragend, um sie mit dem Fahrrad zu erkunden!
Daher nehmen mittlerweile viele Gäste ihr Zweirad mit in den Urlaub.
Auch wenn unsere Ferienunterkünfte häufig Fahrradständer oder auch abschließbare Unterstellmöglichkeiten bieten, sollten Sie Ihr Rad zusätzlich immer noch mit einem Schloss sichern.
Gerade zur Urlaubszeit häufen sich Fahrraddiebstähle und nicht immer zahlt die Versicherung. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie auf einige Dinge besonders achten:
- Das Fahrrad muss durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden, wenn Sie es draußen abstellen. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser gelten nicht immer als eigenständige Schlösser.
- Besteht die Möglichkeit, das Fahrrad in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum unterzustellen, dann sind Sie verpflichtet, diese Unterstellmöglichkeit zu nutzen. Auch dort müssen Sie das Fahrrad durch ein eigenständiges Schloss gegen Diebstahl sichern.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dieser Broschüre:
https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/025-FB-Raeder-richtig-sichern.pdf